Veronika Lechner
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Fax: 0211 409-2286
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Eine Erkrankung wirft viele Fragen auf, oft auch solche, die nicht den rein medizinischen Bereich betreffen. Wir beantworten Ihre Fragen gern und informieren Sie und Ihre Angehörigen während Ihres Klinikaufenthaltes.
Zu den Schwerpunkten unserer Beratung gehören:
Wir beraten Sie zu den Bereichen
Wir informieren Sie, welche Leistungen von Pflegeversicherungen und Krankenkassen finanziert werden und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Informationen über Anbieter finden Sie bei:
Pflegebüro der Stadt Düsseldorf
AOK-Pflegenavigator
Beratung zur Vorbereitung der Entlassung
Wir beraten und begleiten Patienten und Angehörige oder Bezugspersonen bei der Entscheidungsfindung.
Wir arbeiten eng zusammen mit:
Wir informieren Sie, welche Leistungen von Pflegeversicherungen und Krankenkassen
finanziert werden und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Darüber hinaus kooperieren wir mit den Arbeitskreisen: „Kinder krebskranker Eltern“ und „Palliative Versorgung in Düsseldorf“ um eine gute Vernetzung sicherstellen zu können.
Links:
www.evk-duesseldorf.de palliative care team
„Hilfe für Kinder krebskranker Eltern“
www.Hospizforum-duesseldorf.de
www.stadt-duesseldorf.de Pflegebüro
Die Begutachtung zur Feststellung einer Pflegestufe kann bereits im Krankenhaus erfolgen, wenn
und
oder
Liegen diese Voraussetzungen vor, führt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auf Antrag durch die Soziale Beratung die Begutachtung im Krankenhaus durch.
Für Mitglieder der privaten Pflegeversicherung wird die Begutachtung nicht im Krankenhaus durchgeführt.
Link:
Bei bestimmten Erkrankungen oder Operationen besteht die Möglichkeit einer Anschluss-Rehabilitation, z. B.
Die Anschluss-Rehabilitation erfolgt für drei Wochen in einer Reha-Klinik oder in einer Tagesklinik (nicht bei allen Erkrankungen möglich).
Sie soll in der Regel spätestens zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach Abschluss einer teilstationären Krebstherapie beginnen.
Die Verlegung in eine Reha-Klinik kann aber auch direkt aus dem Krankenhaus erfolgen.
Für eine Rehabilitation gibt es keine Altersgrenze.
Nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten und Ihrer zuständigen Versicherung besprechen wir mit Ihnen, welche Reha-Verfahren für Sie geeignet ist und welche an Reha-Kliniken oder ambulanten Reha-Einrichtungen in Frage kommen.
Links:
www.duesseldorf.de/selbsthilfebüro
www.krebsgesellschaft-nrw.de
www.krebshilfe.de/haertefonds.html
www.krebsberatungduesseldorf.de
www.hilfe-fuer-kinder-krebskranker.de
www.krebs-kompass.de
www.argekrebsnw.de
In einer Patientenverfügung bestimmt der Patient oder die Patientin welche Behandlung er oder sie wünscht oder welche nicht mehr in Frage kommt.
Die Patientenverfügung kommt dann zum Tragen, wenn der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann. Deshalb sollte in der Verfügung eine Person benannt werden, die befugt ist, auf die Einhaltung zu achten.
Wir empfehlen, sich vorher mit dem behandelnden Arzt ausführlich zu beraten. Je konkreter die Risiken benannt sind und die Wünsche formuliert werden, desto einfacher ist es für die behandelnden Ärzte und Angehörigen, den Wünschen zu entsprechen.
Eine Patientenverfügung kann frei formuliert oder mit Hilfe eines Notars verfasst werden.
Sie bedarf keiner notariellen Beglaubigung, aber unbedingt der eigenhändigen Unterschrift, die regelmäßig aktualisiert werden sollte.
Für den behandelnden Arzt ist die Patientenverfügung bindend. Sie sollte beim Hausarzt oder im Krankenhaus hinterlegt werden.
Im Internet finden Sie entsprechende Vordrucke verschiedener Institutionen.
Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten.
Informationen und Formulare finden Sie auch unter:
Betreuungsstelle für Erwachsene der Stadt Düsseldorf
Christliche Patientenverfügung
Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Person die rechtliche Vertretung regeln, für den Fall, dass sie aus geistigen oder körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollte, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln oder ihre Interessen wahrzunehmen.
In der Vollmacht benennt sie eine oder auch mehrere Personen, die dann tätig werden dürfen.
Die Vollmacht kann für alle Lebensbereiche (Generalvollmacht) gelten oder einzelne Teilbereiche regeln.
Die Vorsorgevollmacht kann formlos verfasst werden. Sie bedarf keiner notariellen Beglaubigung (außer bei Verfügung über Immobilien), aber unbedingt einer eigenhändigen Unterschrift.
Der mündlich geäußerte Wille der Person, die die Vollmacht erteilt hat, behält aber immer Vorrang.
Das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht verhindert in der Regel die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers durch eine gerichtliche Entscheidung. Wir beraten Sie, wenn Fragen zur Vorgehensweise bestehen.
Informationen und Formulare finden Sie auch unter:
Betreuungsstelle für Erwachsene der Stadt Düsseldorf
Voraussetzungen dafür sind:
und
oder
Zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wird ein Verfahren beim Betreuungsgericht am Amtsgericht des Wohnortes eingeleitet.
Die Soziale Beratung leitet in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und gegebenenfalls mit den Angehörigen das Verfahren ein.
Informationen finden Sie auch unter:
Betreuungsstelle für Erwachsene der Stadt Düsseldorf
Das Beratungsangebot richtet sich an Eltern, deren Kinder aufgrund einer schweren Erkrankung oder bleibenden Behinderung auch nach dem Krankenhausaufenthalt Unterstützung oder Pflege benötigen.
Wir stellen Kontakte her zu
Auch für ein Kind kann bei bestimmten schweren Erkrankungen (z. B. bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus) ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, der unter anderem erhebliche Steuererleichterungen für die Eltern zufolge hat. Wir beraten Sie bei der Antragstellung.
Informationen finden Sie auch bei
Präventionsprogramm „Zukunft für Kinder in Düsseldorf“
Stadt Ratingen – unterstützende und begleitende Hilfen
Links:
www.diakonie-duesseldorf.de
www.berthaf.de (Suchtberatung für Frauen)
Caritas Erzbistum Köln