Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,- Euro für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr zu entrichten. Wir leiten diese Eigenbeteiligung an die Krankenkasse weiter.
Wenn Sie uns einen Abbuchungsauftrag erteilen, können wir den Betrag nach Ihrer Entlassung unbürokratisch von Ihrem Konto einziehen. Alternativ können Sie diesen auch direkt in bar, per EC-Karte mit Pin oder per Überweisung begleichen.