Götz Strasmann
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Patientenfürsprecher
Patientenfürsprecher arbeiten ehrenamtlich in Krankenhäusern. Sie sind vom Krankenhaus unabhängig und gehen den Anliegen der Patientinnen und Patienten nach.
Die Aufgabe der Patientenfürsprecher ist es, die Anliegen der Patientinnen und Patienten gegenüber dem Krankenhaus zu vertreten und sie dabei zu unterstützen, Konflikte oder Missverständnisse zu lösen. Patientenfürsprecher tragen so aktiv dazu bei, die Betreuung und Behandlung im Krankenhaus stetig zu verbessern.
Grundlage für die Arbeit und die Aufgaben der Patientenfürsprecher bildet das Landeskrankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen:
„Der Patientenfürsprecher prüft Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen. Er kann sich mit Einverständnis des betroffenen Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden.
Der Patientenfürsprecher hat alle Sachverhalte, die ihm in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln.“
Sie möchten den Patientenfürsprecher kontaktieren?
Nutzen Sie den Briefkasten am Empfang. Hier haben Patienten und Angehörige die Möglichkeit, sich mit Anregungen oder Kritik an den Patientenfürsprecher zu wenden.