Aktuelle Schutzmaßnahmen im Florence-Nightingale-Krankenhaus
Um Patient:innen, Besucher:innen und Mitarbeitende vor Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, gelten im Florence-Nightingale-Krankenhaus folgende Regelungen:
Besuche bei unseren Patient:innen - Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht
Besuche unterstützen den Genesungsprozess unserer Patient:innen und sind uns willkommen. Dabei ist unsere Hausordnung zu beachten. Bitte berücksichtigen Sie zudem die Sonderregelung für den Besuch der Kinderintensivstation und der Kinderstation K5 (Allgemeinpädiatrie/Kinderchirurgie). Zum Schutz unserer Patient:innen und Mitarbeitenden müssen im Florence-Nightingale-Krankenhaus gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) alle Besucher:innen ab 6 Jahren eine FFP2-Maske ohne Atemschutzventil tragen. Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske.
Patient:innen, die stationär aufgenommen werden, benötigen einen PCR-Test. Ein Bürgertest reicht zur Aufnahme im FNK nicht aus.
Ambulante Patient:innen benötigen keinen Testnachweis. Für Begleitpersonen gilt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Auch sie brauchen keinen offiziellen negativen Testnachweis – ein freiwilliger Selbsttest vor Besuch des Krankenhauses ist jedoch erwünscht.
Besuchszeiten sind von 8 bis 19 Uhr. Besucher:innen dürfen keine Anzeichen einer Corona-Infektion haben und sollten am Tag des Besuchs einen negativen Selbsttest durchgeführt haben. Bitte beachten Sie die besuchsfreie Zeit auf der Wochenbettstation zwischen 13 und 15 Uhr.
Zum Schutz unserer Patient:innen und Mitarbeitenden dürfen Personen, die Anzeichen einer Infektion aufweisen, das Krankenhaus nicht betreten. Besucher:innen müssen im Krankenhaus gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine FFP2-Maske ohne Atemschutzventil tragen. Beim Betreten des Krankenhauses sind im Eingangsbereich sowie beim Betreten und Verlassen des Patientenzimmers die Hände zu desinfizieren. Dafür stehen Spender bereit. Sollte in den Ambulanzwartebereichen der Platz nicht ausreichen, um die gebotenen Abstände einzuhalten, werden die Begleitpersonen ggf. darum gebeten, außerhalb des Bereiches zu warten.
Wenn Sie sich für eine ambulante Geburt (sog. "kurzstationärer Aufenthalt") entscheiden, verbleiben Sie mit Ihrem Baby noch für vier bis sechs Stunden im Kreißsaal. Während dieser Zeit führt der Kinderarzt die U1-Untersuchung durch, alle notwendigen Blutabnahmen und Kontrollen finden parallel statt.
Für die Nachsorge bieten wir den Stoffwechseltest und Hörscreening ambulant an. Die Terminvergabe für die ambulante Nachbetreuung erfolgt durch die Hebammen direkt nach der Geburt im Kreißsaal. Das Angebot gilt für alle Frauen, die ihr Kind im Florence-Nightingale-Krankenhaus zur Welt gebracht haben. Weitere Informationen für werdende Eltern
Besuche auf unserer Kinderintensivstation
Besucher:innen müssen infektfrei sein und sollten am Tag des Besuchs einen negativen Selbsttest durchgeführt haben. Die FFP2-Maskenpflicht gemäß Infektionsschutzgesetz ist einzuhalten.
Eltern können ihre Kinder rund um die Uhr besuchen. Zeitliche Einschränkungen während der Übergabezeiten unseres Personals werden bekannt gegeben. Geschwisterkinder können nach Absprache mitgebracht werden.
Zusätzlich können max. zwei weitere Personen unsere jungen Patient:innen zwischen 16 und 18 Uhr besuchen (max. 2 Personen je Kind pro Tag).
Besuchsregelung auf unserer Kinderstation K5 (Allgemeinpädiatrie/Kinderchirurgie)
Besucher:innen müssen infektfrei sein und sollten am Tag des Besuchs einen negativen Selbsttest durchgeführt haben. Die FFP2-Maskenpflicht gemäß Infektionsschutzgesetz ist einzuhalten.
Damit unsere jungen Patient:innen Zeit und Ruhe finden können um gesund zu werden, bitten wir Sie, die Zahl der Besuche zu beschränken.
Veranstaltungen
Veranstaltungen bieten wir wie folgt an:
- Der Kreißsaal ist auf einer virtuellen Kreißsaal-Video-Tour zu besichtigen. Fragen rund um die Geburt können Sie im regelmäßig stattfindenden Online-Seminar klären. Mehr Infos und Anmeldung zum Webinar
- Außerdem bieten wir einmal monatlich Präsenz-Veranstaltungen an, um das Team der Geburtshilfe kennen zu lernen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Es gilt die FFP2-Maskenpflicht. Hier geht's zur Anmeldung.
- Das Team der Seelsorge ist weiterhin im Haus unterwegs und besucht Patient:innen.
- Der Informationsvortrag zum Rauchfrei-Programm wird im Konferenzraum in der Eingangshalle angeboten.
- Aktuelle Informationen und Termine zu den Kursen und zum Gesprächskreis der Familialen Pflege sind hier zu finden.
Bistro und Cafeteria "Florence Inn"
Das Bistro in der Eingangshalle ist montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- bzw. Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet. Beim Betreten und Verlassen des Bistros ist eine FFP2-Maske zu tragen, die an den Tischen abgenommen werden kann.
In der Cafeteria "Florence Inn" am Florence-Nightingale-Krankenhaus ist die Maskenpflicht aufgehoben.
Grundsätzliche Regelungen zur Infektionsvermeidung
- Beim Betreten des Krankenhauses müssen Sie eine FFP2-Maske (ohne Atemschutzventil) anlegen. Sie erhalten diese am Eingang
- Als Patient:in legen Sie bitte die FFP2-Maske an, wenn Sie ihr Zimmer verlassen. Eventuell werden Sie durch das Personal gebeten, bei Personenkontakt auch in Ihrem Zimmer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Als Besucher:in tragen Sie die FFP2-Maske bitte während Ihres gesamten Aufenthalts im Krankenhaus. Bitte legen Sie diese auch im Patientenzimmer oder anderen Räumen, in denen Sie sich aufhalten, nicht ab.
- Bitte desinfizieren Sie sich nach dem Anlegen der FFP2-Maske die Hände. Dies soll beim Betreten und beim Verlassen des Krankenhauses erfolgen. Auch in den Patientenzimmern finden Sie Händedesinfektionsmittelspender.
- Als Patient:in halten Sie sich während Ihres Aufenthaltes möglichst nur in Ihrem Zimmer bzw. auf der Station oder in dem Bereich auf, in den Sie einbestellt sind. Beachten Sie bitte unbedingt die Regelungen in den Wartebereichen.
- Zum Rauchen nutzen Sie bitte nur den ausgewiesenen Raucherpavillon seitlich vom Krankenhauseingang.
Weitere Informationen
- Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Stadt Düsseldorf: https://www.duesseldorf.de/
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW: https://www.mags.nrw/coronavirus