Bußgelder – Informationen für Richter und Staatsanwälte

Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesen werden, sind für die Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie eine wichtige Unterstützung.

Informationen über unsere Geldauflagenverwaltung

  • Gemeinnützigkeit
    Die Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem vorläufigen Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Nord vom 13. August 2018.
  • Verwendung der Gelder
    Die eingehenden Geldauflagen werden ausschließlich für die in der Satzung benannten Zwecke verwendet.
  • Listung beim Oberlandesgericht
    Die Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie ist in die Liste der als gemeinnützig anerkannten Empfänger beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingetragen.
  • Mitteilungspflicht
    Die zuweisenden Behörden werden zeitnah über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen benachrichtigt. Gegenüber der Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen der Generalstaatsanwaltschaft wird jährlich ein Rechenschaftsbericht geleistet.
  • Separate Kontoführung
    Für die Geldauflagen wurde ein eigenes Konto bei der KD-Bank eG, Duisburg errichtet. So ist gewährleistet, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.
  • Diskretion
    Wir garantieren allen Beteiligten eine diskrete und sichere Abwicklung der Geldauflagen.

Bußgeldkonto:
Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
IBAN: DE09 3506 0190 1014 1000 20
BIC: GENODED1DKD

Wir senden Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden gerne Unterlagen für Zuweisungen zu.