#Krankenhaus
17. Juni 2024

Krankenhausplanung NRW: Bescheide des Ministeriums zum Anhörungsverfahren liegen vor

Am Freitag, 14. Juni 2024, hat die Betriebsleitung des Florence-Nightingale-Krankenhaueses die vorab angekündigten Bescheide zum Anhörungsverfahren für die Krankenhausplanung NRW vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Hierin sind die zu erwartenden Zuweisungen der Leistungsgruppen für alle Krankenhäuser bis hoch auf die Planungsebene Regierungsbezirk, und somit auch für das Florence-Nightingale-Krankenhaus, aufgeführt.

Nach einer ersten Sichtung durch die Betriebsleitung ergibt sich ein durchaus positives Bild, denn die vom Krankenhaus beantragten Leistungsgruppen wurden zu Beginn des landesweiten Anhörungsverfahrens überwiegend zugeteilt. Die Betriebsleitung wird nach eingehender Prüfung entscheiden, ob beim Ministerium gegen die nicht zugteilten Leistungsgruppen Widerspruch erhoben wird. „Wir freuen uns, dass die ministerialen Zuweisungen größtenteils unseren Anträgen entsprechen und insbesondere unsere medizinischen Schwerpunkte ausreichend Berücksichtigungen fanden. Die Betriebsleitung und der Vorstand danken allen am Prozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für deren Unterstützung. Das Planungsverfahren verdeutlicht die externe Anerkennung und Bedeutung des Florence-Nightingale-Krankenhauses als Schwerpunktkrankenhaus in der Region“, ordnet Dr. Holger Stiller, Krankenhausdirektor und Vorstand der Kaiserswerther Diakonie, die Bescheide zum Krankenhausplan NRW ein.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat alle Ergebnisse der Krankenhausplanung NRW veröffentlicht. Somit sind die Bescheide zum Anhörungsverfahren transparent für die breite Öffentlichkeit einsehbar.

 

Zum Hintergrund

Im April 2022 wurde der Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022 mit neuen Rahmenvorgaben und der Systematik von Leistungsbereichen und -gruppen veröffentlicht. Zur Umsetzung des Krankenhausplans wurden am 17. Oktober 2022 erstmals alle Krankenhaus- und Kostenträger zur Aufnahme von Verhandlungen über regionale Planungskonzepte für alle Regionen und sämtliche Leistungsbereiche und -gruppen aufgefordert. Am 18. Mai 2023 ging die Verfahrensleitung auf die Bezirksregierungen über. Die nun erteilten Bescheide haben einen vorläufigen Status, Widerspruchsverfahren sind zulässig. Erst mit den Feststellungsbescheiden, die im Dezember 2024 ergehen werden, sind die finalen Stände festgelegt.

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Annette Debusmann

Leitung Unternehmenskommunikation
Pressesprecherin

Katharina Bauch

Katharina Bauch

Referentin Krankenhauskommunikation
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