Unsere Qualitätsberichte Information und Entscheidungshilfe 

Eine Teilnahme an der externen Qualitätssicherung ist für jedes Krankenhaus gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Veröffentlichung der Qualitätsberichte. Eine Verpflichtung, der wir selbstverständlich nachkommen. Denn Qualität im Krankenhaus ist unverzichtbar. 

Gemäß den Vorgaben des § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. 

Der Bericht bietet einen Überblick über das Leistungsangebot des Krankenhauses sowie der einzelnen Fachabteilungen für 

  • Patientinnen und Patienten im Sinne einer Entscheidungshilfe und Information im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung

  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Sinne einer Orientierungshilfe für die Einweisung und Weiterbehandlung der Patientinnen und Patienten 

  • Mitarbeitende des Krankenhauses im Sinne einer Information über Leistungen und Qualitätsmanagement im eigenen Hause 

Unsere Qualitätsberichte sind auch in der Referenzdatenbank Qualitätsberichte des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA zu finden: Referenzdatenbank Qualitätsberichte (g-ba.de)