Hausordnung

1. Präambel

Die Behandlung kranker Menschen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die nachfolgende Hausordnung ist daher für alle Personen, die sich im Florence-Nightingale-Krankenhaus aufhalten, verbindlich und ergänzt die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB). Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patientenversorgung sowie den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten. Die Hausordnung ist auf den gesamten Bereich des Krankenhauses einschließlich der Außenanlage anzuwenden.

2. Allgemeine Verpflichtungen

  1. Anordnungen des Pflegepersonals, der Ärzte und der Verwaltungsmitarbeiter sind zu befolgen.
  2. Im Interesse Aller ist im gesamten Klinikbereich jeglicher unnötige Lärm zu vermeiden.
  3. Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
  4. Alle Gebrauchsutensilien, die den Patienten während des Krankenhausaufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.
  5. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausnahmeregelungen bestehen ausschließlich für angemeldete Blinden- oder Assistenzhunde unter Einhaltung der FNK-KH-2.9.
  6. Film-, Funk-, und Fotoaufnahmen im Krankenhaus bedürfen der vorherigen Zustimmung sowohl der Krankenhausleitung als auch der Zustimmung der aufgenommenen Personen.
  7. Das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen ist ebenfalls zustimmungspflichtig. 

3. Besondere Regeln für Patienten

  1. Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen sich die Patient:innen in ihrem Zimmer bzw. in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.
  2. Von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
  3. Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht  (z. B. das Anzünden von Kerzen) innerhalb des Krankenhauses untersagt.
  4. Jede/r Patient:in hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.
  5. Wir bitten unsere Patient:innen, in den öffentlichen Bereichen des Krankenhauses, insbesondere in der Cafeteria, im Bistro oder den Sitzgelegenheiten auf den Fluren aus hygienischen Gründen und zu Ihrem eigenen Schutz über Ihrer Bettbekleidung einen Bademantel oder andere zusätzliche Kleidung zu tragen.

4. Besondere Regeln für Besucher

  1. Es gelten feste Besuchszeiten von 08:00 Uhr – 19:00 Uhr. Darüber hinaus ist die Ruhezeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr und ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr zu beachten. 

    Auf der Entbindungsstation gibt es eine besuchsfreie Zeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr. Während dieser Zeit bitten wir Besucher, die Patientinnen nicht zu stören (ausgenommen Partner und Geschwisterkinder). Sollte eine andere Besuchszeit nicht möglich sein, sind während dieser Zeit statt der Patientenzimmer die Aufenthaltsräume zu nutzen. Patient:innen in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie können außerhalb der Ruhezeiten, Therapie- und Mahlzeiten jederzeit Besuch empfangen.

  2. Personen, denen Infektionskrankheiten im häuslichen Umfeld bekannt sind, sollten keine Krankenbesuche machen. Schon Erkältungskrankheiten der Besucher können für viele Kranke, insbesondere Operierte, Säuglinge und Kleinkinder, eine Gefährdung bedeuten.
  3. Während der Visiten oder pflegerischen Tätigkeiten bitten wir Besucher, das Patientenzimmer zu verlassen.

5. Telefon / Post

  1. Im Florence-Nightingale-Krankenhaus ist das Telefonieren mit mobilen Telefonen erlaubt; bitte nehmen Sie aber Rücksicht auf ruhebedürftige Patient:innen.
  2. In den Patientenzimmern des Florence-Nightingale-Krankenhauses sowie im Landhaus der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie befinden sich zu jedem Bett Festnetztelefone, welche für nationale Gespräche ins Festnetz und Mobilfunknetz freigeschaltet sind. Bitte achten Sie bei Telefonaten auf eine angemessene Lautstärke und die unter 4.a) genannten Ruhezeiten. 

6. Fundsachen

Fundsachen sind im Hauptgebäude in der Patientenverwaltung auf der Ebene 0, im Haus Johannisberg an der Pforte oder beim Stationspersonal abzugeben. 

7. Genuss- und Rauschmittel

  1. Das Rauchen im Krankenhaus und direkt vor den Ein- und Ausgangstüren ist grundsätzlich nicht gestattet. Nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Raucherbereiche und benutzen Sie aus brandschutztechnischen Gründen unbedingt die vorgesehenen Ascher.
  2. Der Genuss alkoholischer Getränke, Cannabis sowie sonstiger Rauschmittel ist für Patient:innen des Florence-Nightingale-Krankenhauses nicht gestattet.

8. Sauberkeit

Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Krankenhausgeländes sind zu vermeiden. Für Abfälle, insbesondere Zigarettenreste, sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen.

9. Elektronische Geräte / Rundfunk- und Fernsehgeräte

a) Im Hauptgebäude des Florence-Nightingale-Krankenhauses stehen krankenhauseigene Fernseh- und Rundfunkgeräten zur Verfügung.

b) In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie können Fernseh- und Rundfunkgeräte gemeinschaftlich genutzt werden. Im Landhaus befinden sich Fernsehgeräte auf den Zimmern.

c) Die Nutzung privater Elektro-, Rundfunk- oder Fernsehgeräte ist nur in Ausnahmefällen gestattet und bedarf der Zustimmung der Mitarbeiter der Haustechnik. Ausgenommen hiervon ist die Benutzung privater Laptops oder von Geräten, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparate und Haartrockner). Alle privaten Geräte müssen den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt das Krankenhaus keine Haftung.

10. Privateigentum der Patient:innen 

  1. Wertgegenstände und entbehrliche Geldbeträge sollte der/die Patient:in soweit möglich seinen/ihren Angehörigen mitgeben. Auf Wunsch können Geldbeträge in der Patientenverwaltung im Hauptgebäude des Florence-Nightingale-Krankenhauses gegen eine Hinterlegungsbescheinigung verwahrt werden. Dem Krankenhauspersonal ist es nicht gestattet, Wertgegenstände oder Geldbeträge der Patient:innen in persönliche Verwahrung zu nehmen.
  2. Die Haftung des Krankenhauses beschränkt sich nur auf ordnungsgemäß in Verwahrung genommene Geldbeträge.
  3. Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und polizeilich anzuzeigen.
  4. Das persönliche Eigentum von Patient:innen, die in bewusstlosem oder nicht ansprechbarem Zustand eingeliefert werden, wird vom Aufnahmepersonal mit einem Zeugen festgestellt, schriftlich dokumentiert und an die nachbetreuende Station übergeben.
  5. Der Nachlass eines/einer Patient:in wird nur an Angehörige / Erbberechtigte oder bevollmächtigte Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausgehändigt. 

11. Fahrzeugverkehr und Parken im Klinikbereich

  1. Auf dem Gelände der Kaiserswerther Diakonie gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
  2. Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern (Krafträdern) und Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
  3. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Die Höhe der Gebühren erfahren Sie an den Kassenautomaten sowie über unsere Homepage im Internet.
  4. Fahrzeuge, die auf nicht ausgewiesenen Parkflächen (Feuerwehrzufahrten, Wirtschaftshof, usw.) abgestellt sind, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  5. Für das Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“ oder „Bl“.
  6. Das Fahren und Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen und im Gebäude ist nicht gestattet.

12. Ausnahmesituationen / technische Hinweise

  1. Das Florence-Nightingale-Krankenhaus ist mit Brandmeldetechnik ausgestattet. Sollte ein Alarmfall vorliegen, begeben sich die Patient:innen aus dem Hauptgebäude bitte in Ihr Patientenzimmer bzw. folgen Sie den Anweisungen des Personals oder den Lautsprecherdurchsagen.
    1. Die Benutzung der Aufzüge ist während und nach einem Feueralarm im betroffenen Bereich nicht gestattet.

13. Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung

  1. Patient:innen, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Krankenhauses stören, können aus der stationären oder ambulanten Behandlung ausgeschlossen werden.
  2. Begleitpersonen, Besucher:innen und andere Personen können bei Verstößen aus dem Krankenhaus verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbots vorbehalten.

14. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 01.07.2025 in Kraft, 8. Änderung, 

BL Freigabe 16.06.2025, Florence-Nightingale-Krankenhaus gGmbH, Betriebsleitung, Kreuzbergstraße 79, 40489 Düsseldorf