Krankenhausplanung NRW ist in Kraft Was ändert sich im Florence-Nightingale-Krankenhaus?
Die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist formell abgeschlossen. Die Regelungen sind zum 1. April 2025 in Kraft getreten. Was das für das Florence-Nightingale-Krankenhaus (FNK) bedeutet, erklärt Dr. med. Holger Stiller, Vorstand der Kaiserswerther Diakonie und Krankenhausdirektor am FNK.
Welche Veränderungen ergeben sich durch die Krankenhausreform für das Florence-Nightingale-Krankenhaus?
Unsere in den letzten Jahren weiter entwickelten Spezialisierungen in der Lungenheilkunde und der Thoraxchirurgie, der Wirbelsäulenchirurgie, dem Einsatz von künstlichen Hüft-/Knie- und Sprunggelenken (Endoprothetik), der Neonatologie sowie der Behandlung von Eierstockkrebs sind vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Zuteilung der entsprechenden Leistungsgruppen honoriert worden. Durch die Zuteilung der interventionellen Kardiologie haben wir zudem den Versorgungsauftrag für Menschen mit schweren Herzerkrankungen erhalten. Diese behandeln wir seit 2023 in unserem eigens dafür eingerichteten Herzkatheterlabor, nachts unterstützt von den Kardiologen aus dem Uniklinikum Düsseldorf. Wir freuen wir uns über die erfolgten Zuteilungen. Unseren Mitarbeitenden gilt unser Dank für ihren Einsatz, diese Spezialisierungen und Schwerpunktbildung voranzubringen.
Haben wir neue Kooperationen geschlossen?
Ja, in der Thoraxchirurgie haben wir neue Kooperationen mit Krankenhäusern zum Beispiel in Solingen und Wesel geschlossen. Und auch bei der Behandlung von Patientinnen mit Eierstockkrebs, in der Geburtshilfe und in der Neonatologie schließen wir gerade weitere Kooperationen mit Krankenhäusern in der Umgebung.
Zum Hintergrund
Im April 2022 wurde der Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022 mit neuen Rahmenvorgaben und der Systematik von Leistungsbereichen und -gruppen veröffentlicht. Zur Umsetzung des Krankenhausplans wurden am 17. Oktober 2022 erstmals alle Krankenhaus- und Kostenträger zur Aufnahme von Verhandlungen über regionale Planungskonzepte für alle Regionen und sämtliche Leistungsbereiche und -gruppen aufgefordert. Am 18. Mai 2023 ging die Verfahrensleitung auf die Bezirksregierungen über. Die Ende Juni 2024 erteilten Bescheide hatten einen vorläufigen Status, Widerspruchsverfahren waren zulässig. Mit den Feststellungsbescheiden, die im Dezember 2024 verschickt wurden, sind die finalen Stände festgelegt worden.