Eine Mitarbeiterin der Sozialen Beratung berät eine Frau

Beantragung und Feststellung einer Pflegestufe Für gesetzlich Versicherte kann die Begutachtung im Krankenhaus erfolgen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Begutachtung zur Feststellung einer Pflegestufe  bereits im Krankenhaus erfolgen.

Die Voraussetzungen sind:

  • Es besteht eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Pflegeversicherung.
  • Bislang wurde noch keine Pflegestufe festgestellt.
  • Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ist der Einsatz eines häuslichen Pflegedienstes oder die Aufnahme in ein Pflegeheim (Kurzzeit- oder Dauerpflege) notwendig.

Liegen diese Voraussetzungen vor, führt ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auf Antrag durch die Soziale Beratung die Begutachtung im Krankenhaus durch.

Für privat Versicherte

Für Mitglieder der privaten Pflegeversicherung wird die Begutachtung nicht im Krankenhaus durchgeführt. Hier besteht ein Beratungsanspruch durch Compass - Pflegeberatung der privaten Pflegeversicherungen.