Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht
Wir helfen bei der Klärung der Frage, ob Sie Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis haben, und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
Zusätzlich informieren wir über die sogenannten Nachteilsausgleiche. Das können zum Beispiel ein erhöhter Urlaubsanspruch oder Steuervergünstigungen sein. Diese Nachteilsausgleiche gibt es, weil Menschen mit Behinderung oft einen größeren Aufwand im Alltag haben. Wer Anspruch auf welchen Nachteilsausgleich hat, hängt ab vom Grad der Behinderung und von der Art der Behinderung.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Landschaftsverband Rheinland (LVR)/Soziales
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen