Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann jeder Mensch bestimmen, welche Behandlung er oder sie wünscht oder welche nicht mehr infrage kommt.
Die Patientenverfügung kommt dann zum Tragen, wenn der Patient oder die Patientin sich selbst nicht mehr äußern kann. Deshalb sollte in der Verfügung eine Person benannt sein, die befugt ist, auf die Einhaltung zu achten.
Je konkreter desto klarer
Wir empfehlen, dass Sie sich vorher mit dem behandelnden Arzt, der behandelnden Ärztin ausführlich beraten. Je konkreter die Risiken benannt sind und Ihre Wünsche formuliert werden, desto einfacher ist es für die behandelnden Ärzte:innen und Angehörigen, den Wünschen zu entsprechen.
Eine Patientenverfügung kann frei formuliert oder mithilfe eines Notars verfasst werden. Sie bedarf keiner notariellen Beglaubigung, aber unbedingt der eigenhändigen Unterschrift, die regelmäßig aktualisiert werden sollte.
Für den behandelnden Arzt, die behandelnde Ärztin ist die Patientenverfügung bindend. Sie sollte bei Ihrem Hausarzt, Ihrer Hausärztin oder im Krankenhaus hinterlegt werden.
Wir beraten Sie gern!
Im Internet finden Sie entsprechende Vordrucke verschiedener Institutionen. Wir beraten Sie gern zu den verschiedenen Möglichkeiten.