Kinderbetreuung während eines (teil-)stationären Aufenthalts
Wenn Sie bei uns (teil)-stationär aufgenommen werden, ist es nicht möglich Ihren Haushalt und die damit verbundene Familienbetreuung weiterführen zu können.
In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse. Damit die Kinderbetreuung ab Aufnahmetag sichergestellt ist, empfehlen wir
Ihnen, den Antrag vor dem geplanten Aufenthalt zu stellen.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind:
- Ihr Kind ist unter zwölf Jahre alt oder Ihr Kind ist behindert und pflegebedürftig.
- Keine andere im Haushalt lebende Person, auch keine minderjährige, kann den Haushalt weiterführen, z.B. wegen Berufstätigkeit, Alter, Gesundheitszustand oder Überforderung mit dem hohen Umfang der Haushaltstätigkeiten.
Wichtig: Wer arbeitet, studiert, eine Ausbildung macht oder zur Schule geht, darf das weiter tun. Die Krankenkasse darf nicht verlangen, dass ein Haushaltsmitglied Urlaub nimmt, um den Haushalt weiterzuführen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung?
Melden Sie sich gern bei den zuständigen Mitarbeiterinnen der Sozialen Beratung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie:
Lena Dräger
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Haus im Park
Soziale Arbeit, B.A.
Eva Pattberg-Seidel
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Haus im Park
Diplom-Sozialpädagogin
Marie Damm
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Haus Johannisberg
Soziale Arbeit, M.A.
Susanne Drescher
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Haus Johannisberg
Sozialpädagogin
Maria Joao Ventura
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Landhaus
Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin B.A.
Silvia Schink
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Tagesklinik
Soziale Arbeit, B.A.