Schlafmedizin und Beatmungsmedizin Fragen rund um die Behandlung

Wer kann aus der ambulanten Versorgung ins Schlaflabor überweisen?

Bei einer Ersteinweisung ins Schlaflabor aufgrund schlafbezogener Atmungsstörungen werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dies gilt, wenn die überweisende Ärztin beziehungsweise der überweisende Arzt durch die zuständige Krankenkasse dazu ermächtigt wurde, eine Schlafapnoe-Therapie durchzuführen (h Ziffer 728 EBM) (BUB‑Ermächtigung)

Der Arzt muss durch die zuständige Krankenversicherung hier ermächtigt werden die Therapie Schlafapnoe durchzuführen (h Ziffer 728 EBM, BUB-Ermächtigung). Es handelt es sich hierbei meist um Fachärzte und Fachärztinnen für Pneumologie, Kardiologie oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, bei denen ein ambulantes Schlaf-Apnoe-Monitoring erfolgt.

Von privaten Krankenversicherungen werden die Monitoring-Untersuchung sowie die Schlaflabor-Messung ebenfalls übernommen.

Welche Kontrollen sollten nach der Therapieeinleitung durchgeführt werden?

Innerhalb der ersten sechs Behandlungsmonate sollte eine ambulante Kontrolluntersuchung erfolgen. Hierbei werden eine Kontrolle der Druckeinstellung, der Therapieakzeptanz sowie die Behebung möglicher Nebenwirkungen vorgenommen.

Sollten Akzeptanzprobleme auftreten, kann auch eine stationäre Kontrolluntersuchung notwendig werden. Wenn hierdurch keine nachhaltige Besserung erreicht wird und die Gerätenutzung dauerhaft unter etwa drei Stunden pro Nacht liegt, ist die Indikation zur Therapiefortführung nicht mehr gegeben. Das Hilfsmittel sollte zum Wiedereinsatz an die Krankenkasse zurückgegeben werden. Die schlafmedizinisch behandelnden Ärztinnen und Ärzten besprechen mit den Patient:innen alternative Therapiemöglichkeiten. 

Wann sollte eine Maskenberatung und Maskenanpassung erfolgen?

Obwohl die PAP-Masken im Schlaflabor so angepasst werden, dass keine Druckstellen entstehen oder größere Luftleckagen auftreten sollten, stellen sich in manchen Fällen Probleme in den nachfolgenden Tagen der häuslichen Therapie ein. In diesem Fall ist eine kurzfristige ambulante Vorstellung im Schlaflabor notwendig. Häufig lassen sich Druckstellen bereits durch Veränderungen des Maskenandrucks oder der Stirnstützenposition beseitigen, ohne dass die neue Verordnung einer Maske notwendig wird.

Masken verschleißen durch den täglichen Gebrauch und Hautkontakt, sodass nach etwa einem Jahr eine neue Maske angepasst werden sollte. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer ambulanten Vorstellung erfolgen.

Welche alternativen Therapieverfahren gibt es zur nächtlichen Überdruckbeatmung?

Neben der nächtlichen Überdruckbeatmung als Standardtherapie kann vor allem bei obstruktiven schlafbezogenen Atmungsstörungen eine Reduzierung des Körpergewichts sinnvoll sein, um die nächtlichen Verlegungen im Bereich der oberen Atemwege zu minimieren. Ferner ist ein Alkoholverzicht hilfreich, da Alkohol durch seine muskelrelaxierende Wirkung zu Obstruktionen beitragen kann. Einen ähnlichen Effekt können auch Schlafmittel und möglicherweise Nikotin ausüben. Darüber hinaus kann bei lageabhängigen Befunden eine Rückenlagevermeidung, zum Beispiel durch eine Rückenlageverhinderungsweste Obstruktionen verhindern. Unterstützend wirken auch Unterkiefer-Protrusions-Schienen (UKPS) oder operative Maßnahmen durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt.

Alle genannten Therapieansätze können auch neben der nächtlichen Überdruckbeatmung eingesetzt werden, sodass zuvor hohe Druckeinstellungen häufig reduziert werden können, um die Therapieakzeptanz zu verbessern.

Hinsichtlich einer medikamentösen Therapie hat sich trotz vieler Versuche mit  verschiedensten Medikamenten, etwa mit retardiertem Theophyllin, bisher keines als erfolgreich erwiesen.