Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Person die rechtliche Vertretung regeln, für den Fall, dass sie aus geistigen oder körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollte, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln oder ihre Interessen wahrzunehmen.
In der Vollmacht benennt sie eine oder auch mehrere Personen, die dann tätig werden dürfen.
Die Vollmacht kann für alle Lebensbereiche (Generalvollmacht) gelten oder einzelne Teilbereiche regeln.
Gut zu wissen
Die Vorsorgevollmacht kann formlos verfasst werden. Sie bedarf keiner notariellen Beglaubigung (außer bei Verfügung über Immobilien), aber unbedingt einer eigenhändigen Unterschrift.
Der mündlich geäußerte Wille der Person, die die Vollmacht erteilt hat, behält jedoch immer Vorrang.
Das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht verhindert in der Regel die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers durch eine gerichtliche Entscheidung.
Wir beraten Sie gern, wenn Fragen zur Vorgehensweise bestehen.